Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) De Fonteyn B.V. Meervelderweg 52 Uddel

Niedergelassen in Uddel; IHK-Nummer. 08053333


Artikel 1. Anwendbarkeit

1.1 Auf alle Angebote, Bestellungen und Abkommen der Fonteyn B.V. finden unter Ausschluss eventuell anderer AGB nur diese AGB Anwendung.

1.2 Die Akzeptanz eines Angebots oder die Eingabe einer Bestellung bedeuten dann auch, dass der Kunde diese AGB akzeptiert.

1.3 Von dem in diesen AGB Bestimmungen kann nur schriftlich abgewichen werden, während dessen die sonstigen Bestimmungen unvermindert in Kraft bleiben.

1.4 Wenn hervorgeht, dass einige dieser Bestimmungen nichtig oder vernichtbar sind, dann bleiben die AGB für den Rest gültig. In solch einem Fall treten De Fonteyn B.V. und der Kunde in Rücksprache, um neue Bestimmungen für die nichtigen oder vernichtbaren zu finden und zu ersetzen.

1.5 Wenn von der Fonteyn B.V. während kurzer oder längerer Zeit Abweichungen von diesen AGB zugelassen werden, hat sie unvermindert das Recht, dennoch direkt eine genaue Beachtung dieser AGB zu fordern.

Artikel 2 Angebote/ Abkommen

2.1 Alle Angebote von der Fonteyn B.V. sind frei und die Fonteyn B.V. behält sich ausdrücklich das Recht auf Preisänderungen vor.

2.2 Ein Abkommen kommt erst nach Akzeptanz Ihrer Bestellung von der Fonteyn B.V. zustande. Die Fonteyn B.V. hat das Recht, Bestellungen abzulehnen oder bestimmte Bedingungen mit der Lieferung zu verbinden.

2.3 Die Fonteyn B.V. kann nicht an ihre Angbote gehalten werden, wenn das Angebot oder ein Bestandteil davon einen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.

2.4 Wenn die Akzeptanz, oder einer der Punkte, von dem angenommenen Angebot abweicht, dann ist die Fonteyn B.V. nicht daran gebunden. Wegen der abweichenden Akzeptanz kommt das Abkommen nicht zustande, auβer, wenn die Fonteyn B.V. das anders angibt.


Artikel 3. Preise und Bezahlungen

3.1 Die angegebenen Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind in Euro, inklusive MWSt. und exklusive Handhabungs- und Versandkosten, eventueller Steuern oder anderer Erhebungen, auβer dann wenn es schriftlich anders angegeben oder vereinbart wurde.

3.2 Die Bezahlung kann auf eine der Arten geschehen, wie es bei der Bestellung angegeben wurde.

Mit deer Bestellung können nähre (Bezahlungs-/Bestellungs-) Bedingungen verbunden werden.

3.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde, ohne Inverzugsetzung auf dem Rechtsweg in Versäumnis. Der Kunde ist ab diesem Moment über den zu fordernden Betrag in Versäumnis getreten und dafür Zinsen von 2% pro Monat, sei denn die gesetzlichen Zinsen seien höher. Wenn die Fonteyn B.V. ihre Forderung an ein Inkassobüro übergibt, ist der Kunde auch die Inkassokosten schuldig, welche mindestens 15% des offenen Betrags betragen, unvermindert der Befugtheit der Fonteyn B.V. , um anstelle davon die tatsächlichen auβergerichtlichen Inkassokosten zu fordern.

3.4 Wenn der Kunde mit einer Bezahlung in Versäum ist, hat die Fonteyn B.V. das Recht, (die Durchführung) des betreffenden Abkommens und die daran verbunden Abkommen aufzuschieben, oder selbst aufzulösen.

3.5 Wenn die Preise der Angebote/Dienstleistungen während der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung steigen, hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu annullieren oder innerhalb von 10 Tagen nach der von Fonteyn B.V. gemeldeten Preiserhöhung das Abkommen aufzulösen.


Artikel 4. Lieferung und Abkommen

4.1 Die von der Fonteyn B.V angegebenen Lieferzeiten sind nur indikativ. Überschreitung eines Liefertermins verleiht dem Kunden kein Recht auf Schadensersatz und auch nicht, die Bestellung annullieren zu können oder das Abkommen auflösen zu können, auβer wenn die Überschreitung des Liefertermins so ernsthaft ist, dass vom Kunden redlicher Weise nicht verlangt werden kann, dass das Abkommen instand gehalten wird. In solch einem Fall hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu annullieren oder das Abkommen aufzulösen, insofern notwendig.

4.2 Die Lieferung beginnt am Ort und zu dem Zeitpunkt, dass die Prudukte zum Versand bereit sind.

4.3 Die Fonteyn B.V. ist befugt, bei der Durchführung Ihrer Bestellung Dritte einzuschalten.

4.4 Bei Setz-/Eingabe-/ Schreib- oder Rechenfehlern kann die Fonteyn B.V. einen Kauf ungetan machen. <>br/

Artikel 5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle durch die Fonteyn B.V. im Rahmen des Abkommens gelieferten Sachen bleiben Eigentum der Fonteyn B.V. , bis der Kunde den geschuldeten Betrag gezahlt hat und dies vollständig.

Artikel 6. Intellektuelle und industrielle Eigentumsrechte.

6.1 Der Kunde muss alle intellektuellen und industriellen Eigentumsrechte, die auf den von der Fonteyn B.V. gelieferten Produkten ruhen, völlig und bedingungslos respektieren. Die Fonteyn B.V. garantiert nicht, dass die an den Kunden gelieferten Produkte auf keinerlei Weise gegen die (ungeschriebenen) intellektuellen und/oder industriellen Eigentumsrechte von Dritten verstoßen.

Artikel 7. Höhere Gewalt

7.1 Ein Mangel kann der Fonteyn B.V. oder dem Kunden nicht angerechnet werden, da der Mangel keiner Schuld zuzuweisen ist, noch Kraft des Gesetzes, Rechtshandelung oder im Verkehr geltender Auffassungen auf seine Rechnung geht. In solch einem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen nachzukommen.

7.2 Unter höherer Gewalt wird in diesen AGB verstanden, neben dem, was vom Gesetz oder der Jurisprudenz verstanden wird, alle externen Ursachen, vorausgesehen oder nicht worauf die Fonteyn B.V. keinen Einfluss ausüben kann und weshalb die Fonteyn B.V. nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

7.3 Unvermindert der übrigen ihr zukommenden Rechte, hat die Fonteyn B.V. im Fall der Höheren Gewalt das Recht, nach eigener Wahl, die Durchführung Ihrer Bestellung aufzuschieben, oder das Abkommen ohne Einmischung eines Richters, aufzulösen, was sie dem Kunden schriftlich mitteilen muss, ohne dass die Fonteyn B.V. zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist, auβer dann, wenn die Umstände nach Maβstäben von Redlich- und Billigkeit inakzeptabel sind.

7.4 Unter Höherer Gewalt wird verstanden, jeder Mangel, der der Fonteyn B.V. nicht angerechnet werden kann, der nicht als ihre Schuld angesehen werden kann und auch nicht kraft des Gesetzes, Rechtshandlung oder im Verkehr geltende Auffassungen auf ihre Rechnung geht.

Artikel 8. Haftung

8.1 Die Durchführung des Abkommens geschieht völlig auf Risiko und Haftung des Kunden. Die Fonteyn B.V. haftet nur für direkten Schaden, der durch bewusste Nachlässigkeit oder Absicht von der Fonteyn B.V., daneben ist die Fonteyn B.V. nur verantwortlich für das, was in der Ankaufsrechnung festgelegt wurde.

8.2 Die Fonteyn B.V. ist niemals verantwortlich für indirekten Schaden, wobei auf jeden Fall auch der Folgeschaden, Gewinnausfall, verpasste Einsparungen, Betriebsstagnation oder immaterieller Schaden vom Kunden. Daneben nimmt die Fonteyn B.V. nur die Verantwortung für das Produkt selbst, oder: Wartezeiten, Stagnationskosten, genommenen Freistunden/ Tagen, extra Arbeitskosten und eventueller Folgeschaden gehen zu Lasten des Kunden.

8.3 Die Fonteyn B.V. Ist nicht verantwortlich für baukundige Gebrechen an der Wohnung oder Gebäude des Kunden, Sturmschaden und den Folgen davon An Kabel/Leitungen im Boden, welche zu Beginn der Arbeiten nicht bekannt waren.

8.4 Die Fonteyn B.V. haftet nicht für Schaden, von welcher Art auch, weil die Fonteyn B.V von der falschen Information des Kunden ausgegangen ist.

8.5 Wenn die Fonteyn B.V. für irgendeinen Schaden verantwortlich ist, dann ist die Haftungspflicht von der Fonteyn B.V. auf den Betrag beschränkt zu höchstens einmal den Betrag, der auf der Rechnung steht oder bis zu dem Betrag, worauf die von der Fonteyn B.V. angeschlossenen Versicherung Anspruch hat, erhöht um das eigene Risiko, das die Fonteyn B.V. , vereinbart mit der Versicherung, trägt.

8.6 Jeder Haftungsanspruch gegenüber der Fonteyn B.V. verfällt innerhalb von 1 Jahr nachdem dem Kunden die Schadensursache bekannt ist oder ihm redlicher Weise bekannt hätte sein müssen.

8.7 Die Fonteyn B.V. übernimmt keinerlei Haftung für Steckdosen, an die Produkte, die von der Fonteyn B.V. geliefert wurden, angeschlossen werden, auch nicht für die Verbindungskabel zum Produkt, der Dicke der Kabel, Anschluss und Erdung müssen von einem anerkannten Installateur installiert und überprüft worden sein.


Artikel 9. Reklamierungen

9.1 Der Kunde hat die Pflicht zu überprüfen, ob die Produkte bei Lieferung dem Abkommen entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, muss die Fonteyn B.V. darüber schnellstmöglich und in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, oder seitdem diese Konstatierung möglich war, schriftlich und motiviert mitteilen.

9.2 Wenn bewiesen ist, dass die Produkte nicht dem Abkommen entsprechen, hat die Fonteyn B.V. die Wahl, die betreffenden Produkte gegen Retournierung auszutauschen. Durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert zurückzuerstatten. Sollte es um Erstattung gehen, wird Rechnung getragen mit einer Abschreibung auf Basis einer Dauer von 5 Jahren.

9.3 Nicht unter die Garantie fallende Gebrechen, die Auftreten, die völlig oder teilweise die Folge sind von: - der Nichtbeachtung durch den Kunden (oder von dem Kunden eingeschalteten Dritten, und Bedienung und Wartung, und die Unterbringungs-Vorschriften oder den vorbestimmten normalen Gebrauch).

9.4 Alle Garantien gelten nur für den ersten Besitzer, der die Anschaffung bei der Fonteyn B.V.getätigt hat.

9.5 Für Produkte, die von der Fonteyn B.V. als Angebote verkauft wurden, gelten 3 Monate Garantie, insofern funktionierend verkauft.

9.6 Die Fonteyn B.V. verleiht eine Garantie von 1 Jahr auf Gartenmöbel und Gartenkochnischen.

9.7 Fonteyn übernimmt keine Verantwortung für: Leute für den Ein- und Aufbau vom Kunden eingesetzt, auch wenn Fonteyn diese angeraten hat.

Erläuterung Spas und Saunas

9.8 Die Fonteyn B.V. verleiht eine Garantie von 2 Jahren auf die technischen Bestandteile (Pumpe, Steuerungseinheit, usw.) und 5 Jahre für die Wanne von dem Spa ab Datum der Installation. Jets, Kissen und Cover (Deckel) sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Fernseher hat eine Garantie von 6 Monaten. Wenn die Wanne vom Spa einreißt / Entlaminieren gelten folgende Garantiebedingungen: 1. Jahr: 100 % Garantie, 2. Jahr: 80% Garantie, 3. Jahr: 60% Garantie, 4. Jahr: 40% Garantie, 5. Jahr: 20% Garantie. Die Garantie verfällt, wenn ein oder mehrere Bestandteile durch eine Störung zerstört / defekt wurdenohne Zutun von der Fonteyn B.V. Auch muss das Spa / Sauna rundum frei stehen, sodass der Monteur an allen Seiten ungehindert an das Spa / Sauna kommen kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Kunde dafür sorgen. Bei Ersatz eines Spas muss dieser so stehen, dass 2 Monteure mit ihrem Standard-Spa-Werkzeug ihn einfach wegholen können, eventuelle Hebekrankosten gehen zu Lasten des Kunden.

9.9 Noch der Lieferant noch die Fonteyn B.V. sind für eine falsche Installation verantwortlich, unrichtigen Gebrauch oder vom Kunden angebrachte Änderungen.

9.10 Unter Änderung wird jede Handlung verstanden, die zu einem Defekt von dem Spa/Sauna oder Bestandteil davon führen kann, oder das Steuerungssystem unsicher macht. Schaden, verursacht durch eine nicht korrekte Tragefläche wird nicht von der Garantie gedeckt. Der Kunde von dem Spa / Sauna ist jederzeit verantwortlich für einen korrekten Zustand der Tragefläche. Unter falschem Gebrauch des Spa versteht man jeden Gebrauch, der nicht der Gebrauchsanleitung des Spas / Sauna entspricht, für deren Bestimmung er vorgesehen ist.

9.11 Für Spas und Saunas, die von der Fonteyn B.V. als Angebot verkauft wurden, gelten 3 Monate Garantie insofern funktionierend verkauft.

9.12 Für die Spas, die nicht aus Acryl sind, worunter aufblasbare Spas, verleiht die Fonteyn B.V. eine Garantie von 2 Jahren auf die elektrischen Bestandteile, und 3 Monate auf alle anderen Bestandteile des Spa. Erläuterung Schwimmbäder

9.13 Die Fonteyn B.V. verleiht 5 Jahre Garantie auf die Dichtheit gegen Wasser von Polyester Pools und 10 Jahre Garantie auf die Dichtheit gegen Wasser von Polypropylen Pools.

9.14 Die Fonteyn B.V. verleiht keine Garantie gegen Verfärbung und Osmose bei Schwimmbädern, auch ist die Fonteyn B.V . niemals verantwortlich für Einbau- und Installationsfehler und deren Folgen Erläuterung Gartenhäuser, Verandas

9.15 Die Fonteyn B.V. gibt 1 Jahr Garantie auf die Dichtheit gegen Wasse und Dachbedeckung und Kit-Arbeiten.

9.16 Die Fonteyn B.V. verleiht 10 Jahre Garantie auf Holzfäule

Für unter Hochdruck imprägnierten Gartenhäusern; diese Garantie vermindert mit 10% pro Jahr. Dies, wenn das Gartenhaus auf Komposit Fundamentsbalken montiert ist.

9.17 Wenn die Fonteyn B.V. Montage verrichtet, müssen unten stehende Sachen vom Kunden in Acht genommen werden: - das Gelände muss gut zugänglich sein, und sollte keine Hindernisse aufweisen; - der Untergrund muss völlig verhärtet sein und muss flach und waagerecht sein; - für die entfernte Pflasterung kommen Fundamentsblöcke und gehen zu Lasten des Kunden; - -Anschluss für Riolierung geht auf eigene Rechnung; - der Kunde ist selbst verantwortlich für die verlangten Genehmigungen; - extra Arbeiten, die hinzukommen gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 10. Privatsphäre

10.1 Die Daten und Informationen, die der Kunde an die Fonteyn B.V. weiterleitet, wird die Fonteyn B.V. sorgfältig und vertraulich behandeln. Die Fonteyn B.V. darf diese Daten gebrauchen, um in der Zukunft erneut Kontakt aufzunehmen.

10.2 Wenn aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines gerichtlichen Auspsruchs die Fonteyn B.V. daran gehalten ist, vertrauliche Information an Dritte weiterzugeben und die Fonteyn B.V. sich hierzu auf ein gesetzliches oder durch einen anerkannten/befugten Richter zugestandenes Recht berufen kann oder zugestandenes Recht auf Zeugnisverweigerung, dann ist die Fonteyn B.V. nicht zu Schadensersatz verpflichtet. Auch hat der Kunde nicht das Recht, das Abkommen aufgrund eines Schadens der hierdurch entstanden ist aufzulösen.

Artikel 11. Rechtswahl

11.1 “Die Nutzung dieser Website unterliegt niederländischem Recht. Dies gilt nicht soweit zwingendes Recht entgegensteht.“